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Newsletter Juni 2019
Neues aus den Gerichten
Kinderreisepaß
Der Sommer steht vor der Tür und dies bedeutet oftmals für die Eltern von Scheidungskindern ein Problem, wenn eine Auslandsreise geplant
ist, und der andere Elternteil sich weigert den Kinderreisepass herauszugeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses besteht, wenn
dieser für die Urlaubsreise benötigt wird. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die
Reise in das Herkunftsland erfolgen soll.
Für die Besorgnis, dass das Elternteil durch die Reise seine elterlichen Befugnisse überschreitet und etwa das Kind ins Ausland entführen will,
benötigt es weiterer konkreter Hinweise.
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug wegen Unfallschadens
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Gebrauchtwagenhändler zwar nicht dazu verpflichtet ist, ein Fahrzeug ohne
entsprechenden Anlass umfassend zu untersuchen, ob dieses einen Unfallschaden erlitten hat.
Wenn jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, die für einen konkreten Verdacht auf Mängel am Fahrzeug hindeuten, kann er zu einer weiteren
Überprüfung des Fahrzeuges verpflichtet sein.
Im konkreten Fall war an einem Fahrzeug durch den Voreigentümer eine beschädigte Seitenwand umfangreich nachlackiert worden.
Nach Ansicht des Gerichtes war der Käufer daher berechtigt, vom Kaufvertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler zurückzutreten.
Video Überwachung der Mitarbeiter
Ab und zu kommt es vor, dass der Arbeitgeber durch versteckte Kameras Mitarbeiter überwacht, um Straftaten, wie z.B. Warendiebstahl,
aufzuklären.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein bloßer Anfangsverdacht hierfür nicht ausreicht. Es muss vielmehr der konkrete Verdacht
einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers bestehen.
Vor der Installation von Überwachungskameras müssen darüberhinaus weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachtes
ergebnislos ausgeschöpft worden sein.
Darüber hinaus darf die verdeckte Videoüberwachung insgesamt auch nicht als unverhältnismäßig angesehen werden.
Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Immer wieder gibt es Streit über die Frage, ob ein Mieter dazu berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ihm eine
Gesundheitsgefährdung durch den Zustand der Wohnung droht.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Fall dem Mieter Recht gegeben, weil das Holzgebälk in den Mieträumen mit einem
Holzschutzmittel behandelt worden war, das schädliche Stoffe enthält.
Hiernach ist die Möglichkeit einer Kündigung gegeben, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft ernsthaft eine
erhebliche Gesundheitsgefährdung für die geschützten Personen besteht.
Eine vorherige Abmahnung des Vermieters kann sogar entbehrlich sein, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder in die in
Aussicht gestellten Abhilfemaßnahmen nicht geeignet sind, die Gesundheitsgefährdung abzuwenden.
Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob eine Fluggesellschaft bei einer Verspätung des Fluges von mehr
als drei Stunden den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen hat. Ursache der Verspätung war ein Reifenschaden an der Maschine. Dieser
war durch einen Fremdkörper auf der Start- und Landebahn entstanden.
Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass bei einem derartigen Vorfall die Fluggesellschaft grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht
werden kann. Allerdings muss diese nachweisen, dass sie alles unternommen hat, um den Reifenschaden zu beheben. Hierzu kann es
beispielsweise auch gehören, mit den zuständigen Flughäfen besondere Verträge über den Austausch von Reifen abzuschließen. Liegen diese
Voraussetzungen nicht vor, können die Passagiere auch weiterhin mit entsprechenden Entschädigungen rechnen.
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug wegen Unfallschadens
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Gebrauchtwagenhändler zwar nicht dazu verpflichtet ist, ein Fahrzeug ohne
entsprechenden Anlass umfassend zu untersuchen, ob dieses einen Unfallschaden erlitten hat.
Wenn jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, die für einen konkreten Verdacht auf Mängel am Fahrzeug hindeuten, kann er zu einer weiteren
Überprüfung des Fahrzeuges verpflichtet sein.
Im konkreten Fall war an einem Fahrzeug durch den Voreigentümer eine beschädigte Seitenwand umfangreich nachlackiert worden.
Nach Ansicht des Gerichtes war der Käufer daher berechtigt, vom Kaufvertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler zurückzutreten.
Haben Sie Unterhaltsansprüche?
Dann sollten Sie diese neu berechnen lassen.
Die "Düsseldorfer Tabelle", nach der sich der Unterhalt von Kindern und Ehepartnern bestimmt, wurde bereits Anfang Januar aktualisiert.
Im Bereich des Kindesunterhaltes wurden die Beträge zum Teil merklich abgehoben.
Hierdurch können sich jährliche Mehrzahlungen von einigen Hundert Euro ergeben.
Gerne berechnen wir auch Ihre Unterhaltsansprüche und die Ihrer Kinder.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit unserer Kanzlei.
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Tel.: 02305 9677 - 0