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Newsletter Januar 2024
Neues zum Thema Unterhalt Die Höhe des Unterhaltes von Kindern und Eheleuten regelt sich nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“.
Pünktlich zum Jahresbeginn hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht.
Hiernach steigen die monatlichen Unterhaltsbeträge für sämtliche Alters- und Einkommensgruppen.
Auf der anderen Seite wurde der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten leicht angehoben.
„So oder so“ bedarf es nunmehr einer Neuberechnung der entsprechenden Unterhaltsregelungen.
Gerne sind wir Ihnen bei der entsprechenden Aktualisierung behilflich.
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